DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
  • PSD3 (Richtlinie) und PSR (unmittelbar geltende Verordnung) sind der Kommissionsvorschlag von 2023 zur Erneuerung des Zahlungsdienste-Rechts.
  • Der Aufwand liegt weniger im Open Banking als in Betrugsprävention, Haftungsverteilung und Schnittstellenqualität.
  • Ein Abgleich von Empfängername und IBAN berührt Checkout, Support und Betrugsregeln zugleich.
  • Stand: Die Vorschläge sind noch im EU-Gesetzgebungsverfahren; ein verbindlicher Geltungsbeginn steht nicht fest.
Hand hält Smartphone mit Bezahlbestätigung, Straßencafé im Hintergrund, weiches Abendlicht, 16:9

PSD3 und PSR — worum geht es?

PSD3 und PSR sind der Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023, den Rechtsrahmen für Zahlungsdienste zu erneuern. Der Kniff liegt in der Zweiteilung: Eine Richtlinie (PSD3) regelt Zulassung und Beaufsichtigung der Institute; eine unmittelbar geltende Verordnung (PSR — Payment Services Regulation) regelt die operativen Pflichten gegenüber Kundschaft und Markt. Für Betreiber heißt das: Ein wachsender Teil der Regeln gilt künftig EU-weit gleich, ohne nationalen Umweg.

WORAUF ES HINAUSLÄUFT
  • Stärkere Betrugsprävention, unter anderem ein Abgleich von Empfängername und IBAN.
  • Klarere Haftungsregeln bei bestimmten Betrugsformen — mit direkten Folgen für die Wirtschaftlichkeit der Erkennung.
  • Bessere und verbindlichere Schnittstellen im Open Banking (Zugang zu Kontodaten und Zahlungsauslösung).
  • Einheitliche operative Pflichten über die Verordnung (PSR) statt 27 nationaler Umsetzungen.

Der Punkt, der Prozesse verändert

Der Abgleich von Empfängername und IBAN klingt wie ein Detail. In der Praxis berührt er Kundenkommunikation, Fehlerbehandlung, Support-Skripte und Betrugsregeln gleichzeitig. Wer das erst kurz vor Geltungsbeginn angeht, baut Notlösungen — und Notlösungen halten selten eine Prüfung.

Haftung ist die eigentliche Nachricht

Verschiebt sich die Haftung bei Betrug, verschiebt sich auch die Wirtschaftlichkeit der Prävention. Erkennung, die heute „nice to have“ ist, wird zum Kostenfaktor mit direktem Ergebnisbeitrag. Das ist der Moment, in dem Compliance und Betrieb dieselbe Sprache sprechen — und ehrlich gesagt der Moment, den ich an dieser Regulierung mag.

„Regulierung wird dann günstig, wenn man sie früh in den Prozess einbaut. Danach wird sie nur noch teuer.“
WAS ICH HÄNDLERN EMPFEHLE
  • Jetzt klären, wer im Haus für Betrugsregeln verantwortlich ist — Person, nicht Abteilung.
  • Fehlerfälle im Checkout durchspielen: Was sieht die Kundin, wenn der Namensabgleich abweicht?
  • Mit dem Zahlungsdienstleister über Schnittstellen-SLAs sprechen, nicht nur über Preise.
Abstrakte Darstellung eines Zahlungsflusses, verbundene Knotenpunkte in Türkis auf dunklem Grund, 16:9

Mein Fazit: PSD3 ist keine Revolution, sondern eine Rechnung, die früher oder später kommt. Wer sie einplant, kann sie gestalten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen PSD3 und PSR?

PSD3 ist eine Richtlinie und regelt vor allem Zulassung und Aufsicht der Zahlungsinstitute. PSR ist eine unmittelbar geltende Verordnung und regelt die operativen Pflichten — sie gilt EU-weit gleich, ohne nationale Umsetzung.

Gilt PSD3 schon?

Nein. Die Vorschläge der Europäischen Kommission (2023) befinden sich im EU-Gesetzgebungsverfahren. Ein verbindlicher Geltungsbeginn steht noch nicht fest.

Was ist der IBAN-Namensabgleich?

Ein Abgleich zwischen dem angegebenen Empfängernamen und der IBAN, der Fehlüberweisungen und bestimmte Betrugsformen reduzieren soll. Er berührt Checkout, Support und Betrugsregeln zugleich.

Was ändert sich bei der Haftung?

Der Vorschlag verschiebt die Haftung bei bestimmten Betrugsformen. Damit wird gute Betrugserkennung vom „nice to have“ zum wirtschaftlichen Faktor.

Was sollten Händler jetzt tun?

Verantwortung für Betrugsregeln klar benennen, Fehlerfälle im Checkout durchspielen und mit dem Zahlungsdienstleister über Schnittstellen-SLAs sprechen — nicht nur über Preise.

QUELLEN · ÖFFENTLICH
  • Europäische Kommission: Vorschläge zu PSD3 (Zahlungsdiensterichtlinie) und PSR (Zahlungsdiensteverordnung), 2023
  • Europäische Kommission: Paket zu Zahlungsdiensten und Zugang zu Finanzdaten (Financial Data Access)
  • BaFin: Informationen zu PSD2/PSD3
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